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   LG Hamburg, 24.04.2017 - 308 O 129/17   

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https://dejure.org/2017,30374
LG Hamburg, 24.04.2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30374)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30374)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2017 - 308 O 129/17 (https://dejure.org/2017,30374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 UrhG, § 24 UrhG, § 13 UrhG
    Urheberrecht: Zulässigkeit der Benutzung eines Bildausschnitts eines urheberrechtlich geschützten Fotos zum Einsatz in einem Kunstwerk; Pflicht zur Namensnennung des Urhebers bei der Benutzung eines Werkteils für ein Kunstwerk

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2017 - 308 O 129/17
    Zwar bezieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2016, Az. 1 BvR 1585/13 - Metall auf Metall, auf einen Fall eines Leistungsschutzrechts, die laut Bundesverfassungsgericht erforderliche kunstspezifische Betrachtung, nach der die Übernahme fremder Werkausschnitte in eigene Werke als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen ist (a.a.O., zitiert nach juris, dort Rn. 86), ist aber auch dann vorzunehmen, wenn es um die Frage einer unfreien Bearbeitung oder einer freien Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks geht und zugunsten des Antragstellers nicht nur die Eigentumsgarantie, sondern auch sein durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 GG (vgl. Dreier, in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., Einl. Rn. 39) grundrechtlich geschütztes Urheberpersönlichkeitsrecht streitet (vgl. zur Abwägung beim Zitatrecht BVerfG, GRUR 2001, 149, 152 - Germania 3).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2017 - 308 O 129/17
    Zwar bezieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2016, Az. 1 BvR 1585/13 - Metall auf Metall, auf einen Fall eines Leistungsschutzrechts, die laut Bundesverfassungsgericht erforderliche kunstspezifische Betrachtung, nach der die Übernahme fremder Werkausschnitte in eigene Werke als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen ist (a.a.O., zitiert nach juris, dort Rn. 86), ist aber auch dann vorzunehmen, wenn es um die Frage einer unfreien Bearbeitung oder einer freien Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks geht und zugunsten des Antragstellers nicht nur die Eigentumsgarantie, sondern auch sein durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 GG (vgl. Dreier, in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., Einl. Rn. 39) grundrechtlich geschütztes Urheberpersönlichkeitsrecht streitet (vgl. zur Abwägung beim Zitatrecht BVerfG, GRUR 2001, 149, 152 - Germania 3).
  • LG Berlin, 10.12.2013 - 16 O 486/12

    Autor des Librettos für das Musical "Hinterm Horizont" verstößt nicht gegen das

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2017 - 308 O 129/17
    Im Fall des § 24 UrhG ist eine Nennung des Urhebers jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn dies der Branchenüblichkeit widerspricht (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10.12.2013, Az. 16 O 486/12, BeckRS 2016, 15509, kein Recht auf Namensnennung im Fall des § 24 UrhG).
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